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1. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler ist treuhänderischer Sachwalter der
Versicherungs- interessen seiner Mandanten. |
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2. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler sucht auf den in
Frage kommenden Märkten den nach Solidität, Qualität und Preis
besten Anbieter aus. |
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3. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler vertreibt nicht nur
Versicherungen, sondern sucht für komplexe Risikosituationen
seiner Kunden optimale Gestaltungen der Risikoverteilung.
Dazu kann er erforderlicher Weise auch individuelle
Versicherungslösungen konzipieren
und durchsetzen.
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4. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler wird nur auf Feldern tätig, auf denen er
Kompetenz besitzt – allein schon um sein
persönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
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5. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler ist zu einer wahrheitsgetreuen und
vollständigen Übermittlung
aller wesentlichen Risikodaten seines Kunden an
den Versicherer verpflichtet.
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6. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler ist als Vollkaufmann tätig, das heißt,
seine Firma ist im Handelsregister eingetragen. |
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7. |
Der unabhängige
Versicherungsvermittler ist durch eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens
1.000.000.- € gegen persönliche Haftungsrisiken abgesichert. |
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